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Antigen-Schnelltest (Bürgertest) – was muss ich beachten?

Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen
ohne Symptome im Grunde ausgesetzt.

Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:

• Kinder unter fünf Jahren

• Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft,

• Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.

• Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,

• Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,

• Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,

• Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).


Folgende Personengruppen müssen sich mit drei Euro an einem Test beteiligen:

• Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
• Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden,
• Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten


Trifft bei Ihrem Test keiner der angegebenen Punkte zu, entsteht ein Kostenbeitrag von 10,98 €

Zur schnelleren Bearbeitung drucken Sie hier ein Formular zur Selbstauskunft als Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV aus.

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Notdienst

Den Apotheken- Notdienst erreichen Sie unter der Notrufnummer:
0 800 - 228 228 0

Öffnungszeiten:
durchgehend geöffnet
 

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 19:00 Uhr

Samstag: 8:00 Uhr - 14:00 Uhr

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